Die Begleithundeausbildung kann im Anschluss an die Erziehung durchgeführt werden und soll aus
dem "Partner" Hund einen gehorsamen und verkehrssicheren Begleiter machen. Am Ende der Ausbildung steht die Begleithundeprüfung. Sie besteht aus zwei Teilen: der Verkehrssicherheitsprüfung und der
Unterordnugsprüfung. Vorraussetzung für die Teilnahme ist der Sachkundenachweis (Hundeführerschein) des Hundeführers.
Diese Prüfung kann jeder Hundehalter bei uns ablegen.
Wir haben durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz
und Landesentwicklung die Berechtigung erhalten, Sachkundeprüfungen nach § 3 Abs. 3 NHundG (neues Hundegesetz) durchzuführen.